Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Ein Beruf mit Zukunft
15.03.2016 | FAHRSCHUL-WISSENFahrlehrer sorgen für Sicherheit auf Deutschlands Straßen Junge Menschen testen gern ihre Grenzen aus und nehmen es dabei mit den Vorschriften nicht immer ganz genau. Im Straßenverkehr kann das fatale Folgen haben. „Mein Job ist, Schüler so auszubilden, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst sind, sicher und vorausschauend fahren“, erklärt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. Ein gutes Lehrer-Schüler-Verhältnis ist das A und O – das weiß der Fahrlehrer aus seiner langjährigen Arbeit: „Wir müssen den richtigen Ton treffen und genug Sympathie erwecken, um als Vorbild akzeptiert zu werden.“ Um seiner Verantwortung gerecht zu werden, braucht ein Fahrlehrer neben Fachwissen daher vor allem Flexibilität, Kontaktfreudigkeit und Einfühlungsvermögen. Nur wer diese Fähigkeiten besitzt kann sicherstellen, dass Fahrschüler das Gelernte auch wirklich umsetzen. Soziale Kompetenz ist in diesem Beruf also unverzichtbar. Und was sind die praktischen Voraussetzungen, um Fahrlehrer zu werden? „Wer die Ausbildung machen möchte, muss mindestens 22 Jahre alt sein, mehrere Jahre Fahrpraxis nachweisen können und mindestens die Fahrerlaubnis der Klassen A2, BE und CE besitzen“, erläutert #userInhaber#. Auszubildende absolvieren zunächst fünf Monate lang die Fahrlehrerfachschule. Neben Technik, Recht oder praktischem Fahren spielen hier auch Fächer wie Pädagogik und Verkehrsverhalten eine wichtige Rolle. Nach einer mündlichen und schriftlichen Prüfung folgen dann mindestens viereinhalb Monate Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule. „Bei uns gibt es aber auch die Möglichkeit, erst einmal mit einer Ausbildung im Büromanagement zu beginnen, um zu sehen, ob die Arbeit in der Fahrschule einem liegt“, erklärt Fahrschulinhaber #userInhaber#. Für fertig ausgebildete Fahrlehrer sind dann regelmäßige mehrtägige Weiterbildungen gesetzlich vorgeschrieben. So bleiben sie in punkto Verkehrsrecht oder Umweltschutz, vor allem aber auch Unterrichtsgestaltung, immer auf dem Laufenden. Genauere Auskunft gibt #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#. Deutschlandweite Ausschreibungen finden Sie auf www.fahrlehrer-gesucht.de.
Mehr erfahren >Was ist neu im Jahr 2016!
15.01.2016 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, ein neues Jahr hat begonnen – und Du hast sicher schon gute Vorsätze gefasst, wie Du in den nächsten Monaten Dein Leben ändern willst. Auch im Straßenverkehr kommen 2016 Veränderungen auf Dich zu. Welche das sind, erfährst Du in diesem Newsletter. Gehört zu Deinen Vorsätzen, dieses Jahr endlich den Motorrad-Führerschein in Angriff zu nehmen? Wenn Du nicht so recht weißt, ob Du Dir das Fahren auf zwei Rädern zutraust, haben wir ein paar Informationen für Dich, die Deine Zweifel beseitigen können. Lies am besten gleich weiter! Einen guten Start ins neue Jahr wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >Kennst Du Dich aus?
15.09.2015 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, hast Du Dich auch schon einmal gefragt, was die Zahlen und Buchstaben auf der Rückseite Deines Führerscheins eigentlich bedeuten? Heute findest Du es heraus – egal, ob Du auf vier oder auf zwei Rädern unterwegs bist. Lies gleich weiter, damit Du danach bei Familie und Freunden mit Deinem neuen Wissen glänzen kannst! Viel Spaß dabei wünscht Dir Dein Team von {fahrschule}
Mehr erfahren >Der Schlüssel zum Verständnis
15.09.2015 | FAHRSCHUL-WISSENDas bedeuten die Schlüsselzahlen im Führerschein Haben Sie sich schon einmal gefragt, was die zwei- bis dreistelligen Einträge auf der Rückseite Ihres Führerscheins bedeuten? Dann gehören Sie wahrscheinlich zu denjenigen, die bei der Ausstellung ihrer Fahrerlaubnis nicht ausreichend über die eingetragenen Schlüsselzahlen informiert worden sind. Laut Jochen Raible, Inhaber der Team Raible, wird dieser Pflicht leider häufig nicht nachgekommen. „Hinter den Schlüsselzahlen verstecken sich Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben, die wegen der geringen Größe des Führerscheins nicht ausgeschrieben werden können“, erklärt der langjährige Fahrlehrer. „Jeder Führerscheininhaber sollte wissen, was in seiner Fahrerlaubnis vermerkt ist." Die Schlüsselzahlen in Feld 12 beziehen sich auf die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen, hinter denen sie eingetragen sind. Diejenigen, die für alle erteilten Klassen gelten, findet man in der letzten Zeile von Feld 12. Dabei unterscheidet man zwischen den aus zwei Ziffern bestehenden harmonisierten EU-Schlüsselzahlen und den dreistelligen, die nur in Deutschland gelten. Unterschlüsselungen in Form von zwei Ziffern und/oder Buchstaben werden durch einen Punkt abgetrennt. „Der Eintrag 01 bedeutet zum Beispiel, dass Sie laut ärztlichem Gutachten ausdrücklich eine Sehhilfe oder Augenschutz benötigen, die Angabe 01.01, dass eine Brille obligatorisch ist, 01.02 dagegen, dass Sie Kontaktlinsen tragen müssen. Bei der Schlüsselzahl 02 ist eine Hörhilfe zu tragen", erklärt Fahrlehrer Jochen Raible. Ein weiterer wichtiger Eintrag ist die 05, die Fahrbeschränkungen aus medizinischen Gründen auflistet, darunter: 05.01 – nur bei Tageslicht, 05.07 – nicht gültig auf Autobahnen und 05.08 – kein Alkohol. Der Eintrag 10 weist auf eine angepasste Schaltung hin, die 15 auf eine angepasste Kupplung und die 20 auf angepasste Bremsmechanismen. Nationale Schlüsselzahlen verweisen größtenteils auf Auflagen für die einzelnen Klassen. Fragen zu den Schlüsselzahlen und einzelnen Bedeutungen, auch für die Führerscheinklasse A, beantwortet Jochen Raible gern unter der Durchwahl 07032-919814 oder direkt in der Fahrschule: Team Raible, Horber Str. 7, 71083 Herrenberg.
Mehr erfahren >Wieder was gelernt!
15.08.2015 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, Man lernt nie aus – das gilt nicht nur für Dich, sondern auch für uns. Warum das Lernen auch für Fahrlehrer eine große Rolle spielt und warum das auch super für Dich ist, erfährst Du in diesem Newsletter. Besonders interessiert uns, wie unsere Fahrschüler möglichst schnell und effektiv lernen können. Bei der praktischen Ausbildung auf zwei Rädern ist zum Beispiel klar: Auch die Lehrer müssen auf dem Bike sitzen. Informiere Dich gleich, warum das so wichtig ist! Viel Spaß beim Lesen und Lernen wünscht Dir Dein Team von {fahrschule}
Mehr erfahren >Fahrradstraßen: unbekanntes Terrain für Kraftfahrer
15.05.2015 | FAHRSCHUL-WISSENAuf Sonderstraßen gelten Sonderregelungen Mehr als 140 Fahrradstraßen gibt es mittlerweile in Deutschland, unter anderem in Hannover, Berlin und Kiel. Spitzenreiter ist München mit derzeit belegten 55 für den Radverkehr vorgesehenen Straßen. Doch was genau ist eigentlich eine Fahrradstraße? Unter Autofahrern herrscht hier noch ein großes Informationsdefizit. „Fahrradstraßen sind, wie der Name schon sagt, eigene Straßen für Radfahrer“, erklärt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Andere Fahrzeuge dürfen auf diesen Straßen nur dort fahren, wo das durch Zusatzzeichen angegeben ist. Dies ist häufig nur für Anlieger der Fall – oder auch nur in einer Fahrtrichtung. Wichtig ist: die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge beträgt 30 km/h.“ Die eigenen Straßen sollen Radfahrern Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr verschaffen und dadurch das Radeln attraktiver machen. Deshalb sind die Regelungen für Autofahrer unvorteilhaft: Fahrräder dürfen ausdrücklich nebeneinanderfahren. Um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden, müssen Kraftfahrzeuge im Zweifelsfall ihre Geschwindigkeit drosseln. „Doch das ist kein Freibrief für schwächere Verkehrsteilnehmer“, warnt Fahrlehrer #userInhaber#. Denn auch auf Fahrradstraßen müssen radfahrende Kinder unter acht Jahren, Fußgänger und Inline-Skater den Gehweg oder den Seitenstreifen benutzen, soweit vorhanden. Durch das Zusatzzeichen „Inlineskaten frei“ kann Inlineskaten und Rollschuhfahren allerdings auch auf der Fahrbahn zugelassen sein. Bedeutet das nun, dass Autofahrer im Straßenverkehr zunehmend das Nachsehen haben werden? Der Fahrschulinhaber gibt Entwarnung: „Laut Straßenverkehrsordnung kommen Fahrradstraßen nur dort in Betracht, wo der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder bald sein wird. Und die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs müssen vor Anordnung einer solchen Straße ausreichend berücksichtig werden.“ Außerdem behalten Autofahrer auch auf diesen Straßen viele ihrer Rechte. So sind Autoparkplätze weiterhin ausschließlich Autos vorbehalten. Auch haben Radfahrer nicht etwa automatisch Vorfahrt. „An Querstraßen gilt zum Beispiel normalerweise weiterhin die übliche Rechts-vor-Links-Regelung“, weiß Fahrlehrer #userInhaber#. Fragen zu Fahrradwegen beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
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